Es treten laufend zahlreiche Änderungen in der KFZ-Versicherung in Kraft. Bei verschiedenen Gesellschaften gibt es verschiedene Änderungen. Beratung ist deshalb dringend geboten und nur individuell möglich. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Beratungstermin.
Telefonische Beratung ist leider wegen der Komplexität der Materie nicht möglich und ist grundsätzlich nicht unser Arbeitsstil. Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass - ähnlich wie in der Arztpraxis - ein persönliches Gespräch die höchste Effizienz hat.
Terminvereinbarungen unter der Nummer 0831/5706057 oder per e-Mail
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KFZ-Versicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen. Sie sind so wichtig, dass der Staat es nicht zulässt, dass Sie ohne diese Versicherung mit dem Fahrzeug fahren. Diese Seite kann kein Beratungsgespräch ersetzen, gleichwohl finden Sie hier wichtige Informationen zur KFZ-Versicherung.
Häufige Fragen, wenn Sie an einem Unfall nicht Schuld sind:
In Deutschland kommt es in jeder Minute zu etwa 4 Unfällen - statistisch gesehen. Wer schon mal in einen Unfall verwickelt war, weiss, dass man schnell einen Fehler machen kann. Wir helfen Ihnen, wichtige Verhaltensregeln zu beachten.
Welche Werkstatt kann ich nach einem Unfall mit der Reparatur meines Autos beauftragen?
Ganz einfach: in einer Werkstatt Ihres Vertrauens. Versicherungen dürfen Ihnen nicht vorschreiben, wo Sie Ihr Auto reparieren. Für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges sollten Sie immer eine Fachwerkstatt wählen. Aber - es gibt auch eine Ausnahme: wenn Sie mit Ihrer Versicherung eine Vertragswerkstatt vereinbart haben (und dafür weniger Beitrag zahlen), dann wird Ihnen Ihre Versicherung die Werkstatt benennen, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren können. Halten Sie sich nicht an diese Vereinbarung, wird eine viel höhere Selbstbeteiligung fällig.
Welchen Sachverständigen kann ich beauftragen?
Wieder ganz einfach: einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schaden und allen weiteren Werten (Schadenumfang, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert usw.) steht es Ihnen grundsätzlich frei, welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Die Kosten des Gutachtens hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Bei einem Bagatellschaden bis ca. 750,00 Euro reicht in der Regel auch ein Kostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt. Die Kosten für ein Gutachten werden in der Regel in solchen Fällen nicht von der Versicherung übernommen.
Bekomme ich einen Mietwagen ?
Ja. Für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs können Sie einen Mietwagen beanspruchen, es sei denn, Sie sind Wenigfahrer. Hier ist Vorsicht geboten: überhöhte Preise werden von der Versicherung nicht übernommen. Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie eine Entschädigung für den Nutzenausfall beanspruchen.
Was muss ich bei einem Totalschaden beachten?
Wenn die Reparatutkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn die Übersteigung kleiner ist als 30%. Verzichten Sie auf eine Reparatur haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes, von dem allerdings der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs abgezogen wird. Sie dürfen das Fahrzeug auch selbst veräussern, zu dem Wert, den der Sachverständige im Gutachten ermittelt hat.
Habe ich Recht auf einen Anwalt?
Ja. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl einschalten. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung des Schädigers.
Muss ich bei der Reparatur in Vorleistung treten?
Sie können vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung zu treten, wenn Sie in Ihrer Werkstatt eine Sicherungsabtretung, bzw.eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterschreiben. Bei Vorlage Ihrer entsprechenden Unterschrift kann die Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnen und Sie vermeiden eine Vorleistung.
Und wenn ich mal selber schuld bin?
Dann gelten völlig andere Regeln. Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung.+